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Konkurseröffnung / Eröffnung Konkurs

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KONKURSERÖFFNUNG OHNE VORGÄNGIGE BETREIBUNG

Rechtsgebiet:
Konkurseröffnung / Eröffnung Konkurs
Stichworte:
Eröffnung Konkurs, Konkurseröffnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übersicht

Der Konkurs über eine Person oder Gesellschaft wird ohne Betreibung eröffnet

  • auf Antrag eines Gläubigers, wenn
    • der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat
    • der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist
    • der Schuldner die Flucht ergriffen hat
    • der Schuldner der betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Gläubiger verdächtig ist
    • der Schuldner bei einer Betreibung auf Pfändung Bestandteile seines Vermögens verheimlicht hat
    • ein Nachlassvertrag abgelehnt oder eine Nachlassstundung widerrufen worden ist
  • auf Antrag des Schuldners selbst, indem er sich beim Gericht für zahlungsunfähig erklärt (Insolvenzerklärung)
  • auf Überschuldungsanzeige des obersten geschäftsführenden Organs einer Gesellschaft im Falle einer (effektiven)Überschuldung (siehe Box)
  • in den Fällen von Organisationsmängeln
  • bei einer ausgeschlagenen Erbschaft

Hier finden Sie die folgenden Informationen zur Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung:

  1. Zahlungen eingestellt
  2. Weitere Fälle
  3. Insolvenzerklärung
  4. Überschuldung
  5. Organisationsmängel
  6. Ausgeschlagene Erbschaft
  7. Verfahrensfragen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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