Übersicht
Der Konkurs über eine Person oder Gesellschaft wird ohne Betreibung eröffnet
- auf Antrag eines Gläubigers, wenn
- der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat
- der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist
- der Schuldner die Flucht ergriffen hat
- der Schuldner der betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Gläubiger verdächtig ist
- der Schuldner bei einer Betreibung auf Pfändung Bestandteile seines Vermögens verheimlicht hat
- ein Nachlassvertrag abgelehnt oder eine Nachlassstundung widerrufen worden ist
- auf Antrag des Schuldners selbst, indem er sich beim Gericht für zahlungsunfähig erklärt (Insolvenzerklärung)
- auf Überschuldungsanzeige des obersten geschäftsführenden Organs einer Gesellschaft im Falle einer (effektiven)Überschuldung (siehe Box)
- in den Fällen von Organisationsmängeln
- bei einer ausgeschlagenen Erbschaft
Hier finden Sie die folgenden Informationen zur Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung:
- Zahlungen eingestellt
- Weitere Fälle
- Insolvenzerklärung
- Überschuldung
- Organisationsmängel
- Ausgeschlagene Erbschaft
- Verfahrensfragen
Judikatur
- BGE 5A_915/2014 vom 14.01.2015 (Privatkonkurs nur bei verwertbarem Vermögen)
- BGE 5A_625/2015 vom 18.01.2016 (Eröffnung des Gesellschaftskonkurses aufgrund einer Überschuldungsanzeige durch den Richter nur bei Überschuldung; die Überschuldungsanzeige ist kein Konkurseröffnungsantrag)
- BGer 5A_1014/2019 vom 25.03.2020 (Konkurs ohne vorgängige Betreibung auch für öffentlich-rechtliche Forderungen) = BlSchK 85 ( 2021) 67 ff., Nr. 12
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.