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Konkurseröffnung / Eröffnung Konkurs

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KONKURSERÖFFNUNG OHNE VORGÄNGIGE BETREIBUNG

Rechtsgebiet:
Konkurseröffnung / Eröffnung Konkurs
Stichworte:
Eröffnung Konkurs, Konkurseröffnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übersicht

Der Konkurs über eine Person oder Gesellschaft wird ohne Betreibung eröffnet

  • auf Antrag eines Gläubigers, wenn
    • der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat
    • der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist
    • der Schuldner die Flucht ergriffen hat
    • der Schuldner der betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Gläubiger verdächtig ist
    • der Schuldner bei einer Betreibung auf Pfändung Bestandteile seines Vermögens verheimlicht hat
    • ein Nachlassvertrag abgelehnt oder eine Nachlassstundung widerrufen worden ist
  • auf Antrag des Schuldners selbst, indem er sich beim Gericht für zahlungsunfähig erklärt (Insolvenzerklärung)
  • auf Überschuldungsanzeige des obersten geschäftsführenden Organs einer Gesellschaft im Falle einer (effektiven)Überschuldung (siehe Box)
  • in den Fällen von Organisationsmängeln
  • bei einer ausgeschlagenen Erbschaft

Hier finden Sie die folgenden Informationen zur Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung:

  1. Zahlungen eingestellt
  2. Weitere Fälle
  3. Insolvenzerklärung
  4. Überschuldung
  5. Organisationsmängel
  6. Ausgeschlagene Erbschaft
  7. Verfahrensfragen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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