LAWINFO

Konkursinventar

QR Code

Exkurs: Unterhaltsrecht des Konkursiten

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Konkursit hat Anspruch auf billigen Unterhalt aus der Konkursmasse:

  • Rechtsgrundlage
  • Rechtsnatur
    • Massaverbindlichkeit
  • Einflussfaktoren
    • Präsenzpflicht auf Verlangen der Konkursverwaltung
    • Keine Einkommenserzielung wegen Konkurs u/o Präsenzpflicht
  • Höhe
    • Die Höhe des Unterhaltsbeitrags (Alimente) wird von der Konkursverwaltung nach freiem Ermessen bestimmt
    • Guideline ist die betreibungsrechtliche Existenzminimums-Berechnung
  • Dauer und Bedingungen
    • Die Konkursverwaltung bestimmt Dauer und Bedingungen für die Alimenten-Gewährung
  • Beschwerderecht
    • Der Konkursit kann gegen die Weigerung der Konkursverwaltung, ihm einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren, Beschwerde führen (BGE 106 III 77 Erw. 2)
  • Wohneigentums-Weiternutzung und Bedingungen
    • Ebenso fällt es in die Kompetenz des Konkursverwaltung zu bestimmen, wie lange und unter welchen Bedingungen, d.h. entgeltlich oder unentgeltlich, der Konkursit mit seiner Familie sein Einfamilienhaus oder seine Stockwerkeigentumswohnung weiternutzen darf (SchKG 229 Abs. 3)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.