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Kredit-Versicherung

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Warenkreditversicherung

Rechtsgebiet:
Kredit-Versicherung
Stichworte:
Kreditversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Warenkreditversicherung sind folgende Versicherungsformen am Markt anzutreffen:

Pauschaldelkredereversicherung

  • =   Versicherung, die den gesamten Kreditumsatz des Versicherungsnehmers den Gegenstand der Warenkreditversicherung bildet

Mantelversicherung

  • =   Versicherung, die alle Kunden des Versicherungsnehmers, denen er Warenkredite in bestimmter Höhe einräumt, in die Warenkreditversicherung mit einbezieht und sie der Prüfung des Kreditversicherers unterwirft

Einzelversicherung

  • =   Versicherung, die nur einzelne Kunden einbezieht, weil einzig diesen Kredite eingeräumt werden und diese aus dem Geschäftsrahmen des Lieferanten herausfällt

Teilzahlungskreditversicherung

  • =   Sonderform der Kreditversicherung, bei der sich die längeren Kreditfristen und die Einreden bzw. Einwendungen risiko-erschwerend auswirkt

Warenkreditversicherungen nach Destinationen

  • für Inlandkredite
  • für Exportkredite

Der Deckungsumfang der klassischen Warenkreditversicherung umfasst:

  • Deckung
    • Kapitalbetrag, wie er im Lieferungszeitpunkt besteht
  • Keine Deckung
    • Verzugszinsen
    • Schadenersatzansprüche
    • Inkassospesen

Die Parteiverhältnisse gestalten sich bei der Kreditversicherung wie folgt:

  • Versicherungsabschluss
    • mit Gläubiger
  • Versicherungsnehmer
    • Gläubiger
  • Versicherter
    • Gläubiger
  • Prämienschuldner
    • Gläubiger
  • Anspruchsberechtigter auf eine allf. Versicherungsleistung
    • Gläubiger

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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