Bei der Warenkreditversicherung sind folgende Versicherungsformen am Markt anzutreffen:
Pauschaldelkredereversicherung
- = Versicherung, die den gesamten Kreditumsatz des Versicherungsnehmers den Gegenstand der Warenkreditversicherung bildet
Mantelversicherung
- = Versicherung, die alle Kunden des Versicherungsnehmers, denen er Warenkredite in bestimmter Höhe einräumt, in die Warenkreditversicherung mit einbezieht und sie der Prüfung des Kreditversicherers unterwirft
Einzelversicherung
- = Versicherung, die nur einzelne Kunden einbezieht, weil einzig diesen Kredite eingeräumt werden und diese aus dem Geschäftsrahmen des Lieferanten herausfällt
Teilzahlungskreditversicherung
- = Sonderform der Kreditversicherung, bei der sich die längeren Kreditfristen und die Einreden bzw. Einwendungen risiko-erschwerend auswirkt
Warenkreditversicherungen nach Destinationen
- für Inlandkredite
- für Exportkredite
Der Deckungsumfang der klassischen Warenkreditversicherung umfasst:
- Deckung
- Kapitalbetrag, wie er im Lieferungszeitpunkt besteht
- Keine Deckung
- Verzugszinsen
- Schadenersatzansprüche
- Inkassospesen
Die Parteiverhältnisse gestalten sich bei der Kreditversicherung wie folgt:
- Versicherungsabschluss
- mit Gläubiger
- Versicherungsnehmer
- Gläubiger
- Versicherter
- Gläubiger
- Prämienschuldner
- Gläubiger
- Anspruchsberechtigter auf eine allf. Versicherungsleistung
- Gläubiger
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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