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Kredit-Versicherung

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Kautionsversicherung

Rechtsgebiet:
Kredit-Versicherung
Stichworte:
Kreditversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unter Kautionsversicherungen versteht man die Kautionsleistung in Form von Garantien. Heute ein Bankgeschäft, wurde die Kautionsversicherung im Handel früher eingesetzt als

  • Fracht- und Zollkautionsversicherung für die Sicherung der laufenden Abgabenabrechnung
    • Gebühren
    • Zöllen
  • Mietzinskaution (als Sicherstellungs-Alternative zum Mietzinsdepot)
  • etc.

Die Parteiverhältnisse gestalten sich bei der Kautionsversicherung wie folgt:

  • Versicherungsabschluss
    • mit Schuldner
  • Versicherungsnehmer
    • kautionspflichtiger Schuldner
  • Versicherter
    • Gläubiger, erhält Bürgschaftsschein, wonach die Haftung für den Hauptschuldner versprochen wird
  • Prämienschuldner
    • kautionspflichtiger Schuldner
  • Anspruchsberechtigter auf eine allf. Versicherungsleistung
    • Gläubiger

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