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Kredit-Versicherung

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Schadenabrechnung

Rechtsgebiet:
Kredit-Versicherung
Stichworte:
Kreditversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sobald der Versicherer die vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen und die Schadenforderung nach Bestand und Höhe geprüft hat, macht er die erforderliche Schadenregulierung:

Schadensabrechnung

  • Schadenbetrag (nach Anrechnung einer allf. Konkurs- oder Nachlassdividende)
  • ./ Selbstbehalt
  • =   an den Versicherungsnehmer zu leistender Saldobetrag

Versicherungsleistung

  • Schadensdeckung durch Zahlung des Saldobetrages

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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