Sperrfrist
- Definition Sperrfrist
- Die arbeitsrechtliche Sperrfrist ist ein Zeitraum, während dessen das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden darf.
- Gesetzliche Grundlage
- OR 336c
- Wirkungen
- Nach Ablauf der Probezeit entfaltet eine ordentliche Kündigung,
- welche während einer gesetzlichen Sperrfrist (siehe nachfolgend: «Gründe der Arbeitsverhinderung») ausgesprochen wird,
- keine Rechtswirkungen, d.h. sie ist nichtig.
- welche während einer gesetzlichen Sperrfrist (siehe nachfolgend: «Gründe der Arbeitsverhinderung») ausgesprochen wird,
- Eine fristlose Entlassung ist grundsätzlich auch während einer Sperrfrist möglich.
- Eine fristlose Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis sofort.
- Nach Ablauf der Probezeit entfaltet eine ordentliche Kündigung,
- Dauer der Sperrfrist
- Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall dauert der Kündigungsschutz bzw. die Sperrfrist:
- 30 Tage im ersten Arbeitsjahr
- 90 Tage vom zweiten bis zum fünften Arbeitsjahr
- 180 Tage ab dem sechsten Arbeitsjahr
- Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall dauert der Kündigungsschutz bzw. die Sperrfrist:
- Erkrankung während Kündigungsfrist
- Erkrankt der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, so läuft diese während der Krankheitstage nicht ab.
- Die Zeit der Krankheitstage wird
- am Ende der Kündigungsfrist angehängt und
- bis zum nächsten Monatsende verlängert.
Gründe der Arbeitsverhinderung
Ist der Arbeitnehmer aus einer der folgenden Gründe an der Arbeit verhindert, ist eine während der Dauer der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers nichtig:
- Militär- / Schutz- oder Zivildienst
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Dienstleistung für Hilfsaktion im Ausland
Wurde das Arbeitsverhältnis vor Beginn der Sperrfrist gekündigt, ist die Kündigung gültig, die Kündigungsfrist wird jedoch um die Dauer der Sperrfrist verlängert. Gewöhnlich verlängert sich die Kündigungsfrist bis zum Ende eines Monats.
Beispiel:
Der Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat am 15.01.2010 per 28.02.2010. Am 20.01.2010 erkrankt der Arbeitnehmer und ist erst ab 09.02.2010 wieder arbeitsfähig. Die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch bis zum 31.03.2010.