Eine Kündigung des Arbeitgebers ist missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird
- wegen einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitnehmers
- weil der Arbeitnehmer ein verfassungsmässiges Recht ausübt
- um das Entstehen von Ansprüchen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln
- weil der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht
- weil der Arbeitnehmer Militär- / Schutz- oder Zivildienst leistet
- weil der Arbeitnehmer einem Arbeitnehmerverband angehört oder nicht angehört oder eine gewerkschaftliche Tätigkeit rechtmässig ausübt
- während der Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter in einer betrieblichen oder dem Unternehmen angeschlossenen Einrichtung ist
- im Rahmen einer Massenentlassung, ohne dass die Arbeitnehmervertretung bzw. die Arbeitnehmer konsultiert worden sind
Hinweis:
Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis definitiv, auch wenn sie missbräuchlich ist. Der Arbeitgeber, der missbräuchlich kündigt, kann jedoch verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer Schadenersatz zu bezahlen.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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