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«Verhalten bei der Arbeitnehmerkündigung»

Rechtsgebiet:
Kündigung Arbeitsvertrag
Stichworte:
Kündigung des Arbeitsvertrages
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kündigung sollte wohl überlegt und nicht im Affekt vorgenommen werden:

  • Die Kündigung sollte möglichst zeitnah erfolgen,
    • vorweg in einem Gespräch
      • mit den betreffenden Personen und
      • diese sind über den Kündigungsentschluss in Kenntnis zu setzen.
  • Dieses persönliche Gespräch (mit den Kündigungsargumenten) vor der schriftlichen Kündigung schafft die besten Voraussetzungen dafür,
    • Missverständnisse nicht aufkommen zu lassen
    • einen offenen Dialog zu führen, bei dem Sachebene und persönliche Ebene getrennt bleiben,
      • mithin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht als persönliche Absage an die Arbeitgeberin, die Vorgesetzten und die Arbeitskollegen zu verstehen ist.
  • Mit Vorteil verabschiedet man sich
    • mit einem wertschätzenden Gespräch oder einer Geste und
    • bedankt sich für die Erfahrungen,
      • die man im Arbeitsverhältnis sammeln konnte.

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