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Leerstand von Immobilien

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Leerstand von Immobilien
Stichworte:
Leerstand
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Leerstand wird nach Ursache und Dauer unterschieden:

  • Konjunktureller Leerstand
    • Leerstände infolge konjunkturbedingter Schwankungen in Angebot und Nachfrage von Gebäudeflächen
  • Struktureller Leerstand
    • Leerstände, die unabhängig der konjunkturellen Lage für längere Zeit (mehr als 3 Monate) leer stehen und zum marktüblichen Preis nicht vermietet werden können
  • Leerstand wegen überhöhter Mieten
    • Kauf ein Immobilieninvestor ein Renditeobjekt zu teuer, womöglich fremdfinanziert, und setzt er die Mietzinse, um eine kostendeckende Rendite zu erzielen zu hoch an, kann es sein, dass er auf seinen Mietflächen sitzen bleibt und daher Leerstände zu verzeichnen hat
  • Leerstand infolge veränderten Mieterverhaltens beim Anmieten
    • Mieter wollen das Mietobjekt, zumindest das Gebäude, für das Anmieten sehen, weshalb die Vermietung ab Plan rückläufig ist, was zu Leerständen nach der Bauvollendung führt
  • Leerstandaussitzung zur Vermeidung einer Ertragswert- bzw. Wertreduktion des Gebäudes
    • Institutionelle Eigentümer und professionelle Immobilieninvestoren verfolgen nicht selten die Strategie, einen gewissen Leerstand auszusitzen, um auf Basis der Mietverträge mit reduzierten Mietzinsen nicht eine Wertkorrektur vornehmen zu müssen
  • Spekulativer Leerstand
  • Altbaubedingter Leerstand
    • Leerstände können auch entstehen, weil Mietobjekte nicht mehr zeitgemäss und bedürfnisgerecht sind
  • Sanierungsbedingter Leerstand
    • Leerstand, der auf eine mangelhafte Bausubstanz zurückzuführen ist und die daher nicht vermietungsfähig ist
  • Leerstand eines im Hinblick auf einen Ersatzneubau entmieteten Gebäudes
    • Es kann zweckmässig sein, ein im Hinblick auf ein Neubauvorhaben entmietetes Gebäude leer stehen zu lassen, damit keine (erneuten) Mieterstreckungen zu Bauverzögerungen führen
  • Leerstand infolge Uneinigkeit der Gesamteigentümer i.w.S.
    • Leerstand, der auf eine unmögliche interne Willensbildung der Eigentümer (zB Erbstreitigkeit) zurückzuführen ist
  • Fluktuationsleerstand
    • Leerstand, der vom Vermieter als Fluktuationsreserve (zB 3 %) ausgeschieden ist
  • Vermeidbarer Leerstand
    • Falsche Ownerstrategien, unprofessionelles Vermietungsvorgehen oder unsorgfältige Vermietungsplanung können zu einem vermeidbaren Leerstand führen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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