LAWINFO

Leerstand von Immobilien

QR Code

Wirkungen von Leerständen

Rechtsgebiet:
Leerstand von Immobilien
Stichworte:
Leerstand
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Leerstandsauswirkungen auf den Mietzins

Ein Leerstand bewirkt in der Regel einen Druck auf die Mietpreise, da ein Eigentümer, der die Mietflächen nicht aussitzen, sondern vermieten will, senkt den Mietzins.

Bei grösseren, signifikanten Leerständen führt dies zu reduzierten Angebotsmieten in der Gemeinde oder in der Region. Die Mieten bleiben ohne Angebotsverengung unter Druck.

Leerstandsauswirkungen auf den Immobilienwert

Leerstandsquoten sind für die Bewertung von Immobilien (direkte Immobilienanlage) oder für die Kursgestaltung von Immobilienaktiengesellschaften von Bedeutung.

Die leerstandsbedingten Ertragsminderungen schlagen sich in der Erfolgsrechnung nieder.

Die Leerstände wirken sich in der Folge negativ auf die Ausschüttungsrenditen von Immobilienaktiengesellschaften aus und lösen zudem Wertkorrekturen aus (in den Büchern bei den betroffenen Liegenschaften und bei der Börsenbewertung).

Viele Immobilienaktiengesellschaften sitzen Leerstände aus, um einen „Dominoeffekt“ auf die ihnen ebenfalls gehörenden weiteren (Nachbar-)Liegenschaften zu vermeiden. Die Ertragsminderungen werden durch Portfoliobereinigungen und die damit einhergehenden Liegenschaftenverkaufsgewinne wettgemacht, solange dies möglich ist, um gleichbleibende Ausschüttungen zu ermöglichen und Aktienkurs-Rückgänge zu vermeiden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.