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Leitende Angestellte

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Ausschluss einer festen Arbeitszeit

Rechtsgebiet:
Leitende Angestellte
Stichworte:
Leitende Angestellte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Ueberstundenabgeltung muss nicht erfolgen, wenn für einen hlA kumulativ schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart ist:

  • ausdrücklich keine Arbeitszeit festgelegt
  • Einsatz der ganzen Arbeitskraft für den Arbeitgeber entsprechend des Gehalts

Beim hlA ohne feste Arbeitszeit gibt es Ueberstunden gar nicht. HlA

  • unterstehen nicht der betriebsüblichen Arbeitszeit und
  • haben nicht eine vorgeschriebene Stundenzahl zu leisten.

Deshalb stellt sich weder die Frage der Entschädigung noch der Kompensation.

Faktische Kompensation

Rein faktisch hat der hlA das Selbstbestimmungsrecht, weniger zu arbeiten (Kompensation), wenn es die Arbeitslast zulässt.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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