Die Ueberstundenabgeltung muss nicht erfolgen, wenn für einen hlA kumulativ schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart ist:
- ausdrücklich keine Arbeitszeit festgelegt
- Einsatz der ganzen Arbeitskraft für den Arbeitgeber entsprechend des Gehalts
Beim hlA ohne feste Arbeitszeit gibt es Ueberstunden gar nicht. HlA
- unterstehen nicht der betriebsüblichen Arbeitszeit und
- haben nicht eine vorgeschriebene Stundenzahl zu leisten.
Deshalb stellt sich weder die Frage der Entschädigung noch der Kompensation.
Faktische Kompensation
Rein faktisch hat der hlA das Selbstbestimmungsrecht, weniger zu arbeiten (Kompensation), wenn es die Arbeitslast zulässt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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