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Leitende Angestellte

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hlA mit Überstundenentschädigung

Rechtsgebiet:
Leitende Angestellte
Stichworte:
Leitende Angestellte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

HlA haben einen Ueberstundenentschädigungsanspruch nur unter folgenden –Voraussetzungen:

  1. Vereinbarung einer festen Arbeitszeit
  2. Vereinbarung der Bezahlung von Ueberstunden
  3. Zusätzliche Aufgaben, die nicht zum Aufgabenbereich des hlA zählen
  4. Ueberstundenleistung der ganzen Belegschaft während längerer Dauer.

Im Übrigen darf von einem hlA erwartet werden, dass sie qualitativ und quantitativ mehr leisten als das Betriebsübliche.

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