Allgemeiner Begriff
Die Führungsfunktion des „höheren leitenden Angestellten“ [hlA] setzt vielmehr voraus:
- Arbeitgeberähnliche Funktion
- Vertretungsfunktion
- hochqualifizierte Tätigkeit.
Begriff von ArGV1 Art. 9
Höherer leitender Angestellter [hlA] ist, wer
- eine höhere leitende Tätigkeit ausübt
- auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder
- Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Geschäftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann.
Synonyme
Synonyme sind ferner:
- Kader
- Kadermitarbeiter
- Führungspersönlichkeit
- Vorgesetzter
- Linienvorgesetzter
- Chef.
Weiterführende Informationen
- Kadermitarbeiter
- Kaderarbeitsvertrag | kaderarbeitsvertrag.ch
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