Musterklausel: Arbeitsvertrag für höheren leitenden Angestellten
- …
- Der Arbeitnehmer hat die Funktion eines CEO; er ist höherer leitender Angestellter im Sinne von Art. 3 lit. d bzw. Art. 3a lit. b des Arbeitsgesetzes.
- …
- Vom Arbeitnehmer wird erwartet, dass er seine ganze Schaffenskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Angesichts seiner Stellung im Betrieb, des hohen Lohns, der gewährten Vergünstigungen und der freien Arbeitszeiteinteilung wird keine fixe Arbeitszeit vereinbart. Allfällige Mehrstunden gelten nicht als Ueberstunden oder Ueberzeit. Ungeachtet dessen ist der Arbeitgeber weder zur Abgeltung noch zur (formellen) Kompensation solcher Mehrzeiten verpflichtet.
- …
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Fringe Benefits / Lohnnebenleist...Einleitung zu Fringe Benefits / Lohnnebenl...Autoren:Leitende AngestellteEinleitung zu leitenden Angestellten (hlA)Autoren:Freelancer / Freier Mitarbeiter ...Einleitung zum Freelancer / Freien Mitarbe...Autoren:LehrvertragEinleitung zum LehrvertragAutoren:PersonalreglementEinleitung zum PersonalreglementAutoren:Personalverleih / TemporärarbeitEinleitung zu Personalverleih / Temporärar...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht