Musterklausel: Arbeitsvertrag für höheren leitenden Angestellten
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- Der Arbeitnehmer hat die Funktion eines CEO; er ist höherer leitender Angestellter im Sinne von Art. 3 lit. d bzw. Art. 3a lit. b des Arbeitsgesetzes.
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- Vom Arbeitnehmer wird erwartet, dass er seine ganze Schaffenskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Angesichts seiner Stellung im Betrieb, des hohen Lohns, der gewährten Vergünstigungen und der freien Arbeitszeiteinteilung wird keine fixe Arbeitszeit vereinbart. Allfällige Mehrstunden gelten nicht als Ueberstunden oder Ueberzeit. Ungeachtet dessen ist der Arbeitgeber weder zur Abgeltung noch zur (formellen) Kompensation solcher Mehrzeiten verpflichtet.
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