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Markenrecht

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Abgrenzung juristischer Markenbegriff von Marketing-Markenbegriff

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der „Marketing-Markenbegriff“ geht über das juristische Markenverständnis hinaus:

  • Klassisches Markenverständnis
    • Herstelleridentifikation anhand des „Markenzeichens“ für Interessenten und Käufer eines Produkts ausreichend
  • Modernes Markenverständnis
    • Die Marke ist erst dann erfolgreich, wenn die Zielgruppe imstande ist, den Hersteller auch ohne Markenzeichen – etwa aufgrund der Produkte-Eigenschaften – zu identifizieren
  • Neue Fokussierung
    • Unterscheidung der Produkte, die von einem Markennamen repräsentiert werden zu Konkurrenzprodukten anderer Markennamen
  • Unterscheidungshilfe an Zielgruppe
    • Beschränkung des im Marketing verwendeten Marken-Begriffs nicht auf das Markenzeichen, sondern Erstreckung auch auf alle Ergebnisse des „Marketing-Mix“, die vom Inhaber als markenprägend erachtet werden.

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