Zeichen:
- Gemeingut-Zeichen
- Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen
- Irreführende Zeichen
Formen:
- Formen, die das Wesen einer Sache ausmachen
- Beispiel:
- Fussball
- Beispiel:
- Formen, die technisch notwendig sind
- Beispiele
- Waren
- Lego-Bausteine (siehe unten)
- Werkzeug-Kernpunkt (Schraubenzieher, Schraubenschlüssel usw.)
- Verpackung
-
- «Wellenverpackung» (Entscheid Bundesverwaltungsgericht B-6313/2009)
- Waren
- Beispiele
Praxis-Änderung des IGE zu Formmarken
- Praxis-Änderung des IGE vom 01.07.2005 (Inkrafttreten: 01.12.2007)
- Bei der Prüfung der Ausschlussgründe gemäss Art. 2 lit. b MSchG (technische Notwendigkeit, Wesen der Ware) werden zweidimensionale Elemente neu berücksichtigt.
- Bei banalen Waren- oder Verpackungsformen, die mit unterscheidungskräftigen zweidimensionalen Elementen (z.B. Wortelementen, bildlichen Darstellungen) kombiniert sind, entfällt der Ausschlussgrund des Gemeinguts nur dann, wenn die zweidimensionalen Elemente den Gesamteindruck wesentlich beeinflussen.
» Vgl. auch IGE-Richtlinien im Markenbereich
Lego-Entscheide
- BGE 129 III 514 vom 02.07.2003
- BGE 4A_20/2012 vom 03.07.2012
- Aufhebung der Formmarke auf Klage der Mega Brands Inc. (exMega Blocks Inc.)
- Begründung: Form = Wesen der Ware
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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