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Markenrecht

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Begriffliche Grundlagen

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zeichen:

  • Gemeingut-Zeichen
  • Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen
  • Irreführende Zeichen

Formen:

  • Formen, die das Wesen einer Sache ausmachen
    • Beispiel:
      • Fussball
  • Formen, die technisch notwendig sind
    • Beispiele
      • Waren
        • Lego-Bausteine (siehe unten)
        • Werkzeug-Kernpunkt (Schraubenzieher, Schraubenschlüssel usw.)
      • Verpackung
        • «Wellenverpackung» (Entscheid Bundesverwaltungsgericht B-6313/2009)

Praxis-Änderung des IGE zu Formmarken

  • Praxis-Änderung des IGE vom 01.07.2005 (Inkrafttreten: 01.12.2007)
  • Bei der Prüfung der Ausschlussgründe gemäss Art. 2 lit. b MSchG (technische Notwendigkeit, Wesen der Ware) werden zweidimensionale Elemente neu berücksichtigt.
  • Bei banalen Waren- oder Verpackungsformen, die mit unterscheidungskräftigen zweidimensionalen Elementen (z.B. Wortelementen, bildlichen Darstellungen) kombiniert sind, entfällt der Ausschlussgrund des Gemeinguts nur dann, wenn die zweidimensionalen Elemente den Gesamteindruck wesentlich beeinflussen.

» IGE: Praxis Formmarken

» Vgl. auch IGE-Richtlinien im Markenbereich

Lego-Entscheide

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