Das nationale und internationale Markenrecht stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
- National-rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben vom 28.08.1992 (Markenschutzgesetz; MSchG; SR 232.11)
- Markenschutzverordnung vom 23.12.1992 (MSchV; SR 232.111)
- IGE-Richtlinien für die Markenprüfung
- IGE-Richtlinien für das Widerspruchsverfahren
- Nizza-Klassifikation (Oberbegriffe), in Deutsch und Französisch
- International-rechtliche Grundlagen
- Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, dat. 14.07.1967 (MMA)
- Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, dat. 27.06.1989 (MMP)
- Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Stockholm am 14.07.1967
- TRIPS – Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation, dat. 15.04.1994, Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum
- PVÜ – Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, dat. 14.07.1967
- EU-Recht
- Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26.02.2009 über die Gemeinschaftsmarke
- Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken
- Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20.03.2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14.07.1992 über Bescheinigungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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