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Markenrecht

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Internationale Registrierung

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Es bestehen für die internationale Markenregistrierung drei Möglichkeiten:

Madrider System

Es wird bei der Internationalen Registrierung in folgende Verfahren unterschieden:

  • Registrierung nach Madrider Markenabkommen (MMA)
    • Folgeanmeldung nach erfolgter nationaler Markeneintragung
    • Schutzausdehnung auf die angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 12 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird
  • Registrierung nach Madrider Protokoll (MMP)
    • Direktes internationales Gesuch (anstelle CH-Gesuch)
    • Schutzeinräumung für die Marke bezüglich aller angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 18 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird.

Schutzausdehnung über das „Madrider System“

Das Prozedere für die internationale Markenregistrierung ist folgenden Abläufen unterworfen:

  • Registrierung der Basismarke
    • Schweizer Marke als Basismarke
  • Gesuch um internationale Schutzausdehnung
    • IGE leitet Gesuch an die Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO weiter
  • WIPO (OMPI)
  • Weiterleitung an die nationalen Registerämter
    • Keine Schutzverweigerung
      • Erfolgt keine Schutzverweigerung, so greift der Schutz wie bei der nationalen Marke
    • Schutzverweigerung
      • Erfolgt eine Schutzverweigerung binnen 18 Monaten, entsteht kein Markenschutz im betreffenden Land
  • Verhältnis der internationalen Registrierung zur Basismarke
    • Abhängigkeit der internationalen Registrierung
      • während 5 Jahren
      • nach Ablauf von 5 Jahren Entstehung der unabhängigen nationalen Marke
    • Generalangriff auf die Basismarke
      • Im Falle der erfolgreichen Bekämpfung der (schweizerischen) Basismarke fallen auch die internationalen Schutzausdehnungen dahin

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