Grundlagen
Es bestehen für die internationale Markenregistrierung drei Möglichkeiten:
- Direktanmeldung in Drittstaaten
- Ausdehnung des Schweizer Markenschutz nach dem Madrider System
- Siehe nachfolgend:
- EU-Gemeinschaftsmarke
- Direkthinterlegung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- Folge
- Einheitliches Schutzsystem für die ganze Europäische Union (EU)
Madrider System
Es wird bei der Internationalen Registrierung in folgende Verfahren unterschieden:
- Registrierung nach Madrider Markenabkommen (MMA)
- Folgeanmeldung nach erfolgter nationaler Markeneintragung
- Schutzausdehnung auf die angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 12 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird
- Registrierung nach Madrider Protokoll (MMP)
- Direktes internationales Gesuch (anstelle CH-Gesuch)
- Schutzeinräumung für die Marke bezüglich aller angeschlossenen Länder, wenn Schutz nicht binnen 18 Monaten ganz oder teilweise verweigert wird.
Schutzausdehnung über das „Madrider System“
Das Prozedere für die internationale Markenregistrierung ist folgenden Abläufen unterworfen:
- Registrierung der Basismarke
- Schweizer Marke als Basismarke
- Gesuch um internationale Schutzausdehnung
- IGE leitet Gesuch an die Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO weiter
- WIPO (OMPI)
- Formale Prüfung
- Eintragung ins internationale Register
- Publikation der Eintragung
- Weiterleitung an die nationalen Registerämter
- Keine Schutzverweigerung
- Erfolgt keine Schutzverweigerung, so greift der Schutz wie bei der nationalen Marke
- Schutzverweigerung
- Erfolgt eine Schutzverweigerung binnen 18 Monaten, entsteht kein Markenschutz im betreffenden Land
- Keine Schutzverweigerung
- Verhältnis der internationalen Registrierung zur Basismarke
- Abhängigkeit der internationalen Registrierung
- während 5 Jahren
- nach Ablauf von 5 Jahren Entstehung der unabhängigen nationalen Marke
- Generalangriff auf die Basismarke
- Im Falle der erfolgreichen Bekämpfung der (schweizerischen) Basismarke fallen auch die internationalen Schutzausdehnungen dahin
- Abhängigkeit der internationalen Registrierung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.