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Markenrecht

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Markenwirkung

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Die Markenwirkung zugunsten des Inhabers tritt ein:

Formal:

  • rückwirkend mit dem Datum der Hinterlegung

Materiell:

  • wenn sie innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung auch tatsächlich gebraucht wird
  • Ausschliesslichkeitsrecht, die Marke zu monopolisieren.

Spezialitätsprinzip

Anders als bei den persönlichkeitsrechtlich konzipierten Namens- und Firmenrechten gewähren Marken keinen vollumfassenden Schutz:

  • Sperrbereich nur entsprechend dem bei der Hinterlegung beanspruchten Schutzbereich (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis).

Markenbeurteilung

Wegen des oberwähnten Spezialitätsprinzips muss eine Marke hinsichtlich ihres Wirkungsumfangs beurteilt werden nach:

  • den konkreten Waren.

Literatur

  • Marbach Eugen / Ducrey Patrik / Wild Gregor, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 4. Auflage, Bern 2017, Rz 583

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