Erste Schutzdauer
10 Jahre ab dem Hinterlegungsdatum (MSchG 10 Abs. 1)
Verlängerungsmöglichkeit
Beliebige Male um weitere 10 Jahre, auf (Verlängerungs-)Antrag hin (MSchG 10 Abs. 2).
Formelle Voraussetzungen:
- Verlängerungsantrag
- innert 12 Monaten vor Schutzablauf
- spätestens binnen 6 Monaten nach Schutzablauf
- Rechtzeitige Bezahlung der Verlängerungsgebühr (MSchG 10 Abs. 2)
Folgen der wiederholenden Schutzverlängerung
- Potentiell ewiger Markenschutz, sofern und soweit das Gebrauchserfordernis erfüllt wird.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.