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Markenrecht

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Auslegung und Ergänzung von Markenrechten

Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Marke, Markenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Definition des Markenrechts bestimmt sich durch Marke, ggf. Bild (bei Bild- oder Wort-Bild-Marke), Warengattung und Schutzgebiet.

Die Auslegung von Markenansprüchen

  • muss nach Treu und Glauben erfolgen
  • kann ausnahmsweise durch weitere Merkmale erfolgen.

Eine Ergänzung ist nur zulässig, wenn

  • der ursprüngliche Markenanspruch im ergänzten Sinne zu verstehen ist
  • keine Erweiterung des Markenschutzes stattfindet.

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