Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche:
- Unterlassungsanspruch
- Beseitigungsanspruch
- Schadenersatzanspruch
- Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- + Rechnungslegungsanspruch
- Beseitigungs- bzw. Vernichtungsanspruch.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob eine Strafanzeige (als Druckmittel mit adhäsionsweise Schadensgeltendmachung) eingereicht werden soll.
Tipp: Anfechtungsvoraussetzungen
- Die eigene Marke muss die ältere sein als jene des Verletzers
- Bei der eigenen Marke muss während der ersten 5 Jahre der Gebrauch aufgenommen worden sein und der Gebrauch immer noch andauern
- Die Verwechslungsgefahr muss sich kumulativ beziehen auf:
- Wort, Bild oder Wort-Bild und
- Waren- und Dienstleistungsgleichartigkeit
Tipp: Vergleichslösung als Ziel!
Je nach Verwertungsstadium (und Marketingstrategie) der Marke(n) ist es ein gangbarer Weg, aus der Markenverletzung ein Geschäft zu machen, zB durch Abschluss eines Lizenzvertrages.
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