Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche:
- Unterlassungsanspruch
- Beseitigungsanspruch
- Schadenersatzanspruch
- Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- + Rechnungslegungsanspruch
- Beseitigungs- bzw. Vernichtungsanspruch.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob eine Strafanzeige (als Druckmittel mit adhäsionsweise Schadensgeltendmachung) eingereicht werden soll.
Tipp: Anfechtungsvoraussetzungen
- Die eigene Marke muss die ältere sein als jene des Verletzers
- Bei der eigenen Marke muss während der ersten 5 Jahre der Gebrauch aufgenommen worden sein und der Gebrauch immer noch andauern
- Die Verwechslungsgefahr muss sich kumulativ beziehen auf:
- Wort, Bild oder Wort-Bild und
- Waren- und Dienstleistungsgleichartigkeit
Tipp: Vergleichslösung als Ziel!
Je nach Verwertungsstadium (und Marketingstrategie) der Marke(n) ist es ein gangbarer Weg, aus der Markenverletzung ein Geschäft zu machen, zB durch Abschluss eines Lizenzvertrages.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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