Hier finden Sie Informationen zum Thema Mieterbau im Schweizer Mietrecht.
Der Mieterbau ist die (Ausführungs-)Folge davon, dass der Vermieter dem Mieter Räume im Rohzustand vermietet und ihn sachgemäss zum Mieterausbau ermächtigt:
Beim Mieterbau vergibt der Mieter, der die Mieträume in Rohraum-Form gemietet, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die Bauarbeiten für den Innenausbau.
Mieterbau und Bauhandwerkerpfandrecht
ACHTUNG:
Pfandsumme nur bis zu dem durch die Bauleistungen bewirkten Mehrwert!
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