OR 266 ff. – Beendigung des Mietverhältnisses
II. Kündigungsfristen und -termine
- OR 266a: 1. Im Allgemeinen
- OR 266b: 2. Unbewegliche Sachen und Fahrnisbauten
- OR 266c: 3. Wohnungen
- OR 266d: 4. Geschäftsräume
- OR 266e: 5. Möblierte Zimmer und Einstellplätze
- OR 266f: 6. Bewegliche Sachen
III. Ausserordentliche Kündigung
- OR 266g: 1. Aus wichtigen Gründen
- OR 266h: 2. Konkurs des Mieters
- OR 266i: 3. Tod des Mieters
- OR 266k: 4. Bewegliche Sachen
IV. Form der Kündigung bei Wohn- und Geschäftsräumen
OR 271 ff. – Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
- OR 271: A. Anfechtbarkeit der Kündigung / I. Im Allgemeinen
- OR 271a: A. Anfechtbarkeit der Kündigung / II. Kündigung durch den Vermieter
- OR 272: B. Erstreckung des Mietverhältnisses / I. Anspruch des Mieters
- OR 272a: B. Erstreckung des Mietverhältnisses / II. Ausschluss der Erstreckung
- OR 272b: B. Erstreckung des Mietverhältnisses / III. Dauer der Erstreckung
- OR 272c: B. Erstreckung des Mietverhältnisses / IV. Weitergeltung des Mietvertrags
- OR 272d: B. Erstreckung des Mietverhältnisses / V. Kündigung während der Erstreckung
- OR 273: C. Fristen und Verfahren
- OR 273a: D. Wohnung der Familie
- OR 273b: E. Untermiete
- OR 273c: F. Zwingende Bestimmungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.