Grundsätzlich gilt der Vertrag während der Dauer der Erstreckung unverändert weiter. Er endet mit Ablauf der Erstreckung ohne weiteres. Folgendes gilt es aber auch während der Erstreckungsdauer zu beachten:
- Der Mietzins kann auch während der Erstreckung nach den allgemeinen Grundsätzen angepasst werden:
- Der Vermieter kann während der Erstreckung nur ausserordentlich kündigen:
- Bei einer Erstreckung unter einem Jahr, kann der Mieter mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats kündigen.
- Bei einer Erstreckung von mehr als einem Jahr, kann der Mieter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen gesetzlichen Termin kündigen.