1. Abklärung Ist-Zustand
- Besteht ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis?
- Wann ist der nächste Kündigungstermin resp. Ablauf des Mietverhältnisses?
- Welche Kündigungsfristen bestehen?
- Liegt dem Wunsch nach Kündigung ein objektiv ernsthaftes und schutzwürdiges Motiv zugrunde?
- Besteht keine Sperrfrist (OR 271a Abs. 1 lit. d und e sowie 271a Abs. 2)?
- Allfällige Erstreckung darf nicht ausser acht gelassen werden.
vgl. zum Ganzen » Mietvertragskuendigung und » Mieterstreckung
2. Massnahmen
- Befristetes Mietverhältnis: nur ausserordentliche Kündigung möglich
- Unbefristetes Mietverhältnis: ordentliche oder ausserordentliche Kündigung
- Statt zu kündigen kann der Vermieter mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag abschliessen
- vgl. unten » Aufhebungsvereinbarung