Mietvertrag
- Vertragliche Vereinbarung
- zwischen Mieter und Vermieter betreffend
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Untermietvertrag
- normaler Mietvertrag
- Vermieter ist selber Mieter
- OR 262 ist zu beachten (bei Wohnungs-, Geschäftsraummiete sowie allen anderen Mietverträgen)
- auch Unter-Untermietverhältnisse (sog. Kettenuntermietverhältnisse) sind zulässig
Wohnungsmietvertrag
Mietvertrag über
- einen auf Dauer angelegten Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist, welcher
- nach seinem vertraglich vereinbarten Zweck dem Wohnen (dauernder Aufenthalt von Personen) dienen soll
Geschäftsraummietvertrag
Mietvertrag über
- einen auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist, wobei
- der vertragliche Gebrauchszweck wirtschaftlicher Natur ist
- Beispiele:
- Miete von Büroräumlichkeiten
- Miete eines Ladenlokales
- Miete eines Kiosk
- keine Geschäftsräume sind:
- unbebaute Grundstücke (selbst wenn dort z.B. Auto-Occasionshandel betrieben wird)
- Parkplatz
- Hobbyräume (z.B. als Übungslokal für Hobbymusiker)
- Beispiele:
» Geschäftsraummietvertrag: Inhalt
andere Mietverträge
Mietvertrag über
- bewegliche oder unbewegliche Sachen, welche
- keine Wohnungen oder Geschäftsräume sind
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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