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Mietvertrag

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Notwendiger Inhalt

Rechtsgebiet:
Mietvertrag
Stichworte:
Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Notwendiger Inhalt eines Mietvertrages über Wohnräume:

1. Bestimmung der Vertragsparteien

2. Bestimmung des Mietobjektes

  • Bestimmung der Räumlichkeiten resp. Liegenschaft
    • bei „ca.“-Angaben ist eine Marge von +/- 3% zu tolerieren
    • Tipp: Pläne schaffen Klarheit
  • Bestimmung des Zustandes
    • vgl. dazu unten „Bestimmung des vertragsgemässen Zustandes“
    • Rohbaumiete ist zulässig (» Mieterausbau)

3. Mietzins

  • muss bei Vertragsabschluss bestimmt werden (resp. bestimmbar sein)
  • zulässige Mietzinsgestaltung (vgl. unten)
  • besondere Vereinbarungen
    • Indexmiete (OR 269b)
      • Vereinbarung, dass der Mietzins regelmässig der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise angepasst wird
      • Mietvertrag für mindestens 5 Jahre durch Vermieter nicht kündbar
      • keine anderen Mietzinsanpassungen während der Indexierung möglich
      • Ausnahmen (wenn besonders vereinbart):
        • Mietzinsanpassungen infolge Mehrleistungen des Vermieters
        • Mietzinsanpassungen infolge Einführung neuer öffentlich-rechtlicher Abgaben und Preissteigerungen bei den Nebenkosten
      • Mietzinsanpassungen auf dem amtlichen Formular
    • gestaffelte Mietzinse (OR 269c)
      • Vereinbarung, dass sich der Mietzins periodisch um einen bestimmten Betrag erhöht
      • Mietvertrag für mindestens 3 Jahre durch Vermieter nicht kündbar
      • nur eine Erhöhung jährlich
      • Erhöhungsbetrag muss in Franken angegeben werden
      • Kombination Indexmiete und gestaffelte Mietzinse ist unzulässig

4. Nebenkosten

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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