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Mietvertrag

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Inhalt des Untermietvertrages

Rechtsgebiet:
Mietvertrag
Stichworte:
Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • OR 262 ist zu beachten
    • grundsätzlich ist Untermiete erlaubt
    • der Untervermieter hat vorgängig beim Hauptvermieter die Zustimmung zur Untermiete einzuholen; der Hauptvermieter kann diese nur verweigern, wenn:
      • der Untervermieter sich weigert die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben
      • die Bedingungen der Untermiete missbräuchlich sind (z.B. der Untermietzins ungerechtfertigt wesentlich höher ist als die Hauptmietzins)
      • dem Hauptvermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen
    • ersucht der Untervermieter den Hauptvermieter nicht vorgängig um Zustimmung resp. verweigert dieser die Zustimmung aus berechtigten Gründen, kann der Hauptvermieter das Mietverhältnis kündigen
    • das Untermietverhältnis endet jedenfalls mit dem Hauptmietverhältnis

 

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