LAWINFO

Mietzins

QR Code

Einleitung zum Mietzins / Mietzinse

Rechtsgebiet:
Mietzins
Stichworte:
Mietzins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Höhe des Mietzinses ist für Mieter und Vermieter das wichtigste Kriterium eines Mietvertrages. In ihm spiegelt sich Angebot und Nachfrage.
» Gesetzliche Grundlagen
» Mietvertrag
» Mietzins
» Nebenkosten
» Mietzinsinkasso und ausserordentliche Kündigung infolge Zahlungsrückstand
» Mietzinsgestaltung
Aus gesellschaftspolitischen Gründen hat aber der schweizerische Gesetzgeber vorgesehen, dass Mietzinse auf Missbräuche hin überprüft werden können:
» Überprüfung der Mietzinse
» Anpassungsgründe
So kann die Senkung des Anfangsmietzinses verlangt werden, eine Mietzinserhöhung angefochten oder eine Mietzinsherabsetzung verlangt werden:
» Anfechtung des Anfangsmietzinses
» Anfechtung einer Mietzinserhöhung im laufenden Mietverhältnis
» Mietzinsherabsetzungsbegehren im laufenden Mietverhältnis
» Musterschreiben und Klageformulare

News zu Miete und Immobilien

News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht sowie zu Immobilien und dem Immobilienmarkt Schweiz finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG :
law-news.ch » Mietrecht
law-news.ch » Immobilien / Sachenrecht

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.