LAWINFO

Mietzinsinkasso

QR Code

Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Mietzinsinkasso
Stichworte:
Mietzinsinkasso
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Mietvertrag über Geschäftsräume
  • Mieter ist mit Bezahlung des Mietzinses oder Nebenkosten im Rückstand
  • Mieter leistet keine Sicherheit beim Betreibungsamt im Höhe der Vermieterforderung
  • Im Mietobjekt befinden sich bewegliche Sachen, welche der Mieter oder Dritte in das Mietobjekt eingebracht haben und die zur Einrichtung oder Benutzung der Mietsache dienen:
    • z.B. Ausstellungsfahrzeuge eines Autohändlers, Heizöl eines Heizölhändlers, Baumaterialien eines Unternehmers, etc.
    • auch vom Untermieter eingebrachte Gegenstände, soweit dieser den Mietzins gegenüber dem Untervermieter (also dem Hauptmieter) nicht bezahlt hat
    • ≠ Gegenstände mit einer zufälligen Beziehung zur Mietsache (z.B. von Kunden zur Reparatur eingebrachte Gegenstände)
    • ≠ Kompetenzstücke im Sinne von SchKG 92 (Gerätschaften zur Ausübung des Berufs des Schuldners, zum persönlichen Gebrauch dienende Gegenstände, etc.)
    • ≠ Gegenstände, welche verloren, gestohlen oder sonst wie abhanden gekommen sind
    • ≠ Gegenstände von denen der Vermieter weiss oder wissen müsste, dass dass sie nicht im Eigentum des Mieters stehen
    • ≠ Gegenstände von denen der Vermieter während des Mietverhältnisses erfährt, dass sie nicht im Eigentum des Mieters stehen und er nicht auf den nächstmöglichen Kündigungstermin das Mietverhältnis beendet

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.