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Mietzinsinkasso

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Retentionsrecht des Geschäftsraumvermieters

Erstellungsdatum:
19.06.2009
Aktualisiert:
14.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Vermieter von Geschäftsräumen steht unter best. Voraussetzungen für ausstehende Mietzinse (inkl. Nebenkosten) ein Retentionsrecht (gesetzliches Pfandrecht) an sämtlichen beweglichen Sachen, welche der Mieter oder Dritte in die Mietsache eingebracht hat und die zur Einrichtung oder Benutzung der Mietsache dienen zu.

Gesetzliche Grundlage

Wirkung des Retentionsrechts

Das Retentionsrecht (Pfandrecht) ist beschränkt auf die Mietzinsforderungen für einen verfallenen Jahreszins und den laufenden Halbjahreszins (OR 268 Abs. 1).

Wird kein Rechtsvorschlag erhoben resp. dieser beseitigt, kann der Vermieter die Verwertung der verzeichneten Gegenstände verlangen.

Voraussetzungen und Verfahren

» Voraussetzungen für das Retentionsrecht

» Verfahren im Retentionsrecht

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