Begriff «Monteurklausel»
Die „Monteurklausel“ oder auch „183-Tage-Regelung“ entstammt und umschreibt eine Sonderregelung im internationalen Steuerrecht. Konkret stellt die Klausel eine Ausnahmebestimmung innerhalb zwischenstaatlicher Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dar und bezieht sich zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf Fälle von zeitlich beschränkten Mitarbeiterentsendungen (vgl. als Grundlage das Musterabkommen: Art. 15 Abs. 2 OECD-MA bzw. konkret das DBA im Verhältnis Schweiz – Deutschland: Art. 15 Abs. 2 DBA CH-BRD).
Vorwegnehmend ist anzumerken, dass das DBA das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – u.a. je nach Dauer des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat, d.h. unter/über 183 Tage – entweder dem Ansässigkeits-, oder aber dem Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers zuweist.
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