Die „Monteurklausel“ betrifft bei zeitlich beschränkten Mitarbeiterentsendungen ins Ausland die Steuerfolgen auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit, konkret die Frage nach der Zuteilung bzw. das Verbleiben des Besteuerungsrechts beim Ansässigkeits- oder aber dem Tätigkeitsstaat.
Unter Berücksichtigung des jeweiligen Landesrechts und des jeweiligen bestehenden und zur Anwendung kommenden Doppelbesteuerungsabkommens lässt sich die Besteuerung eines entsandten Arbeitnehmers optimieren. Entscheidender Faktor ist dabei vor allem, ob das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode zur Anwendung kommen lässt.
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