Die Regelungen des DBA mit Deutschland finden Anwendung auf Personen, die in einem oder beiden Vertragsstaaten (d.h. Deutschland und/oder Schweiz) ansässig sind (bzgl. Ansässigkeit vgl. unten) und betreffen die Frage, welcher Staat Steuern erheben darf. Konkret ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung Sinn und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens. Hierbei erfolgt die Begrenzung der Besteuerungshoheit eines Vertragsstaates.
Hinsichtlich der Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit kommt konkret Art. 15 DBA CH-BRD zur Anwendung:
Betrachtet man die Besteuerung von Einkommen (Gehälter, Löhne, Vergütungen) aus unselbständiger Arbeit so gelten nach dem DBA CH-BRD nachfolgende Grundsätze, die durch die Sonderbestimmung der „Monteurklausel“ (bzw. 183-Tage-Regelung) im Falle einer vorübergehenden Entsendung eine Ausnahme erfahren.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MehrwertsteuernEinleitung zur Mehrwertsteuer (MWST / TVA ...Autoren:PauschalsteuernEinleitung zu Pauschalsteuern / Pauschalbe...Autoren:DoppelbesteuerungsabkommenEinleitung zu Doppelbesteuerungsabkommen d...Autoren:SteuerverfahrensrechtEinleitung zum SteuerverfahrensrechtAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der SchweizAutoren:Monteurklausel / 183-Tage-RegelEinleitung zur Monteurklausel in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht