LAWINFO

Monteurklausel / 183-Tage-Regel

QR Code

Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rechtsgebiet:
Monteurklausel / 183-Tage-Regel
Stichworte:
183-Tage-Regel, Monteurklausel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im DBA wird überdies die Methode bestimmt, wie eine allfällige Doppelbesteuerung von Arbeitseinkünften (d.h. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen iSd. Art. 15 DBA CH-BRD) durch den jeweiligen Ansässigkeitsstaat vermieden werden muss (entweder Freistellungs- oder aber Anrechnungsmethode, für den Fall, dass kein DBA vorliegt).

Sofern die Person in Deutschland ansässig und in der Schweiz unselbständig tätig ist und Arbeitseinkünfte erzielt, dürfen die aus der Schweiz stammenden und in der Schweiz steuerbaren Einkünfte in Deutschland nicht besteuert werden – sie sind von der Steuer ausgenommen (d.h. Anwendung Freistellungsmethode, vgl. Art. 24 Abs. 1 S.1 d) DBA CH-BRD).

Deutschland wird diese Einkünfte aber satzbestimmend für die Besteuerung der Einkünfte berücksichtigen, die nicht von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (vgl. Art. 24 Abs. 1 S. 2 DBA CH-BRD).

Das Vorstehende gilt entsprechend für eine in der Schweiz ansässige Person (d.h. Anwendung Freistellungsmethode, vgl. Art 24 Abs. 2 DBA CH-BRD)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.