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Namensrecht

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Gesetzesrevision

Rechtsgebiet:
Namensrecht
Stichworte:
Namensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neues Namensrecht für Ehepaare und ihre Kinder ab 2013:

Neu müssen sich Ehepartner nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.

Ab dem 1. Januar 2013 wirkt sich eine Heirat grundsätzlich nicht mehr auf den Familiennamen und das Bürgerrecht der Ehepartner aus – jeder behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Will ein Ehepaar den gleichen Namen tragen, können sie wie bisher als Familiennamen entweder den Ledignamen der Braut oder den des Bräutigams wählen. Auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen, gelten ab 2013 die gleichen Regeln.

Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » “Heirat – Das Namensrecht für Ehepaare”

Ab 2013 können Verheiratete ihre Doppelnamen abgeben und/oder ihren Ledignamen wieder annehmen.

Die Namen gemeinsamer Kinder können ebenfalls geändert werden, jedoch nur innerhalb einer Übergangsfrist. Durch eine persönliche Erklärung und gegen eine Gebühr von 75 CHF ist die Namensänderung auf dem Zivilstandsamt möglich.

Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » “Doppelnamen abgeben / Ledignamen wieder annehmen”

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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