Ein professionell gestaltetes Organisationsreglement
- delegiert die Geschäftsführung vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung
- sorgt für Effizienz und Transparenz in der Organisation
- minimiert die Haftungsrisiken und ist Instrument für «Best practice»
Der Verwaltungsrat (VR) der Aktiengesellschaft (AG) hat unübertragbare Aufgaben (zB Oberaufsicht) und Funktionen (zB Geschäftsführung), die er delegieren kann.
Die Übertragung von Geschäftsführung und Vertretung erfolgt i.d.R. durch Bestellung eines
- Delegierten des VR („Board System“) oder einer
- Geschäftsleitung (GL), mit dem CEO, den Direktoren usf., die Angestellte des Unternehmens sind („dualistisches System“, welches für Banken gar zwingend ist)
Je nach Grösse der AG wird das Delegieren-Dürfen aus Sorgfaltsgründen zum Delegieren-„Müssen“. Die Delegation der Geschäftsführung setzt zweierlei voraus:
- Delegationskompetenz in den Statuten
- Delegation mittels schriftlichem Organisationsreglement (ORegl)
Weiterführende Informationen zur Delegation der Geschäftsführung:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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