Der Verwaltungsrat (VR) der Aktiengesellschaft (AG) hat unübertragbare Aufgaben (zB Oberaufsicht) und Funktionen (zB Geschäftsführung), die er delegieren kann.
Die Übertragung von Geschäftsführung und Vertretung erfolgt i.d.R. durch Bestellung eines
Delegierten des VR („Board System“) oder einer
Geschäftsleitung (GL), mit dem CEO, den Direktoren usf., die Angestellte des Unternehmens sind („dualistisches System“, welches für Banken gar zwingend ist)
Je nach Grösse der AG wird das Delegieren-Dürfen aus Sorgfaltsgründen zum Delegieren-„Müssen“. Die Delegation der Geschäftsführung setzt zweierlei voraus:
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