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Patronatserklärung

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Beginn, Dauer, Auslegung und Ende

Rechtsgebiet:
Patronatserklärung
Stichworte:
Patronatserklärung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beginn

Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des Patronatserklärung fehlt.

Formal: Mit der Unterzeichnung der Patronatserklärung

Materiell: Mit der Einstandspflicht-Erklärung

Dauer

Die Patronatserklärungs-Dauer bestimmt sich durch die Formulierung bzw.

  • die ausdrücklich erklärte Dauer
  • die Dauer des Rechtsgeschäftes, für welches die Einstandspflicht erklärt wurde.

PE-Auslegung

Die Verbindlichkeit und der Inhalt der Patronatserklärung ergeben sich durch Auslegung aller konkreten Umstände.

Im Zentrum der Auslegung steht ein enttäuschtes Vertrauen, welches durch die Patronatserklärung hervorgerufen wurde.

Angesichts der Vielfalt der Erklärungsmöglichkeiten ist es schwierig weitere allgemeine Aussagen zur Auslegung zu machen. Es bleibt in der Regel nur die Beurteilung im konkreten Einzelfall.

Ende

Auch für die Bestimmung des Patronatserklärungs-Endes fehlt eine gesetzliche Grundlage.

Es sind folgende wesentlichen Beendigungsgründe auszumachen:

  • Befristung
  • Beendigung des Rechtsgeschäftes, für welches eine Einstandspflicht erklärt wurde.
  • Fusion von Konzernobergesellschaft und Tochtergesellschaft.

» Informationen zur Fusion von Gesellschaften

 

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