Beginn
Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des Patronatserklärung fehlt.
Formal: Mit der Unterzeichnung der Patronatserklärung
Materiell: Mit der Einstandspflicht-Erklärung
Dauer
Die Patronatserklärungs-Dauer bestimmt sich durch die Formulierung bzw.
- die ausdrücklich erklärte Dauer
- die Dauer des Rechtsgeschäftes, für welches die Einstandspflicht erklärt wurde.
PE-Auslegung
Die Verbindlichkeit und der Inhalt der Patronatserklärung ergeben sich durch Auslegung aller konkreten Umstände.
Im Zentrum der Auslegung steht ein enttäuschtes Vertrauen, welches durch die Patronatserklärung hervorgerufen wurde.
Angesichts der Vielfalt der Erklärungsmöglichkeiten ist es schwierig weitere allgemeine Aussagen zur Auslegung zu machen. Es bleibt in der Regel nur die Beurteilung im konkreten Einzelfall.
Weiterführende Informationen
Ende
Auch für die Bestimmung des Patronatserklärungs-Endes fehlt eine gesetzliche Grundlage.
Es sind folgende wesentlichen Beendigungsgründe auszumachen:
- Befristung
- Beendigung des Rechtsgeschäftes, für welches eine Einstandspflicht erklärt wurde.
- Fusion von Konzernobergesellschaft und Tochtergesellschaft.
» Informationen zur Fusion von Gesellschaften
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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