Beginn
Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des Patronatserklärung fehlt.
Formal: Mit der Unterzeichnung der Patronatserklärung
Materiell: Mit der Einstandspflicht-Erklärung
Dauer
Die Patronatserklärungs-Dauer bestimmt sich durch die Formulierung bzw.
- die ausdrücklich erklärte Dauer
- die Dauer des Rechtsgeschäftes, für welches die Einstandspflicht erklärt wurde.
PE-Auslegung
Die Verbindlichkeit und der Inhalt der Patronatserklärung ergeben sich durch Auslegung aller konkreten Umstände.
Im Zentrum der Auslegung steht ein enttäuschtes Vertrauen, welches durch die Patronatserklärung hervorgerufen wurde.
Angesichts der Vielfalt der Erklärungsmöglichkeiten ist es schwierig weitere allgemeine Aussagen zur Auslegung zu machen. Es bleibt in der Regel nur die Beurteilung im konkreten Einzelfall.
Weiterführende Informationen
Ende
Auch für die Bestimmung des Patronatserklärungs-Endes fehlt eine gesetzliche Grundlage.
Es sind folgende wesentlichen Beendigungsgründe auszumachen:
- Befristung
- Beendigung des Rechtsgeschäftes, für welches eine Einstandspflicht erklärt wurde.
- Fusion von Konzernobergesellschaft und Tochtergesellschaft.
» Informationen zur Fusion von Gesellschaften
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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