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Unternehmensfusion

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Einleitung zur Unternehmensfusion

Rechtsgebiet:
Unternehmensfusion
Stichworte:
Unternehmensfusion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unternehmen sind dynamische, ständigem Wandel unterworfene Gebilde. Immer wieder sind Gesellschaften als Unternehmensträger zu Strukturanpassungen gezwungen.

Zwei oder mehrere Gesellschaften können sich zu einer zusammenschliessen, fusionieren.

Unternehmensfusion ist die Vereinigung der Vermögen mehrerer Rechtsträger in einem neuen oder andern.

Die Unternehmenskonzentration, der Erwerb von Unternehmensbeteiligung mit dem Ziel der Zusammenlegung operativer Betriebe, die Auflösung von Kreuzbeteiligungen, Restrukturierungen, Umstrukturierungen uam verlangen nach einer liquidationslosen Vereinigung von zwei oder mehreren Gesellschaften.

Die nachfolgenden Ausführungen zur Unternehmensfusion beschlagen die Möglichkeiten und Vorgehen zur Zielerreichung der Unternehmenskonzentration:

Begriffe, Grundlagen, Abgrenzungen etc.

„Fusion“ ist der Oberbegriff für mehrere Arten von Unternehmensvereinigungen, die durch eine spezialgesetzliche Ordnung bestimmt wird und von ähnlichen Tatbeständen abzugrenzen ist. Dabei interessieren die Rechtsnatur, die Vor- und Nachteile sowie Verbreitung bzw. wirtschaftliche Bedeutung von Unternehmenszusammenlegungen. Kein Vorhaben ohne Ziele und Motive.

Fusionsarten und fusionsähnliche Tatbestände

Das Gesetz unterscheidet in die Absorption (auch: Annexion) und die Kombination. Bei der Absorption übernimmt eine Gesellschaft die andere, bei der Kombination werden zwei oder mehrere Gesellschaften in eine neu zu gründende Gesellschaft eingebracht.

Sprachgebrauchlich werden mit dem Begriff der „Fusion“ auch Vorgänge bezeichnet, die einen wirtschaftlichen Zusammenschluss bewirken, rechtlich aber nicht als Fusion eingeordnet werden können.

Weiter wird zwischen zulässigen und unmöglichen Fusionen bzw. Fusionen, bei denen eine Gesellschaft schwierige Grundlagen (Liquidationsbeschluss, Kapitalverlust oder Überschuldung) mit sich bringt, unterschieden.

Ablauf der Fusion

Für das Fusionsverfahren besteht eine ausführliche gesetzliche Ordnung. Ein komplexes Verfahren führt zum Fusionsziel.

Einzelne Verfahrenselemente dienen dem Schutz Betroffener wie Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer usw.

Auch Ausnahmen vom Grundsatz der Mitgliedschaftskontinuität sind vorgesehen.

Sonderfälle / Erleichterungen

Das FusG als Spezialgesetz für Organisationsformen aller Art enthält zwangsläufig Bestimmungen zu Sonderfällen, mehrheitlich Erleichterungen.

Die Globalisierung verlangt nach grenzenlosen Unternehmens-Zusammenschlüssen (vgl. zB Lafarge-HOLCIM, ABB usw.). Die Voraussetzungen solcher Vereinigungen sind im IPRG geregelt.

Steuerliche Implikationen

Keine Strukturanpassung ohne Steuerrisiken bzw. -pflichten und ein wachsames Auge des Fiskus.

Sowohl auf Unternehmensstufe als auch bei den einzelnen Gesellschafter können Steuerfolgen eintreten, die mit Vorteil zu beachten sind.

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