Begriff
Outplacement ist die vom ehemaligen Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung an den ausscheidenden Mitarbeiter, professionelle Hilfe für die berufliche Neuorientierung in Anspruch zu nehmen.
Parteien
In ein Outplacement involviert sind:
- der Arbeitgeber, der entlässt und das Outplacement bezahlt
- der Outplacement-Berater
- der entlassene Mitarbeiter, dem die Dienstleistung Nutzen stiften soll.
Zielpersonen
In den Genuss eines Outplacementprogramms kommen meistens nur
- Führungskräfte
- Mitarbeiter im Frühpensionsalter
- Mitarbeiter, deren know how der Unternehmung auf der Basis einer Mandatierung als Freelancer erhalten bleiben soll.
Programm
Inhalt des Outplacement-Programms bilden in der Regel:
- Erarbeitung eines Stärken-/Schwächen-Profils
- Aktualisierung des Berufswahl-Entscheids
- Gleicher Beruf, gleiche Branche
- Gleicher Beruf, andere Branche
- Anderer Beruf (Berufswechsel), gleiche Branche
- Anderer Beruf (Berufswechsel), andere Branche
- Umschulung
- Weiterbildung
- Existenzgründung
- Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeit [www.freier-mitarbeiter.ch]
- Unternehmensgründung
- Laufbahnplanung
- Stellensuche
- Unterstützung
- Vermittlung
- uam.
Kostenpunkt
Outplacements sind nicht billig. Die Gewährung ist daher meistens limitiert.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.