Zum Thema Sozialplan ist folgendes festzustellen:
- Der Sozialplan ist gesetzlich nicht vorgesehen
- eine Sozialplanpflicht besteht damit nicht
- Ein Sozialplan wird von Grossunternehmen oft gewährt
- fakultativ
- aufgrund GAV
- zur Vermeidung von Härtefällen
- ein Sozialplan muss finanziert werden (können)
- ein Sozialplan darf bei Überschuldungsgefahr wegen seiner Anfechtbarkeit (SchKG 285 ff.) nicht geschlossen werden
- ein Sozialplan darf nicht nur Imagepapier sein, sondern soll den zu entlassenden Mitarbeitern die wirtschaftlichen und/oder persönlichen Nachteile der Entlassung mildern.
Weitere Informationen zum Thema Sozialplan finden Sie unter www.sozial-plan.ch