Zum Thema Sozialplan ist folgendes festzustellen:
- Der Sozialplan ist gesetzlich nicht vorgesehen
- eine Sozialplanpflicht besteht damit nicht
- Ein Sozialplan wird von Grossunternehmen oft gewährt
- fakultativ
- aufgrund GAV
- zur Vermeidung von Härtefällen
- ein Sozialplan muss finanziert werden (können)
- ein Sozialplan darf bei Überschuldungsgefahr wegen seiner Anfechtbarkeit (SchKG 285 ff.) nicht geschlossen werden
- ein Sozialplan darf nicht nur Imagepapier sein, sondern soll den zu entlassenden Mitarbeitern die wirtschaftlichen und/oder persönlichen Nachteile der Entlassung mildern.
Weitere Informationen zum Thema Sozialplan finden Sie unter www.sozial-plan.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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