Gerichtsgutachten = Gutachten, welches vom Gericht dem Gutachter mit bestimmten Fragestelllungen in Auftraggeben wird.
Überblick Privatgutachten – Gerichtsgutachten | ||
---|---|---|
Gegenstand |
Privatgutachten |
Gerichtsgutachten |
Auftragserteilung | Partei | Gericht (Staat) |
Fragenstellung | durch private Partei | durch Gericht |
Gleichbehandlung | nicht notwendig | zwingend |
Beeinflussung | Ziel | mittelbare Folge |
Verteidigung gegen Gerichtsgutachten | Motiv | — |
Beweiswert | Limitiert; nur soweit wie der Richter Privatgutachten im Rahmen seiner Prozessleitung zulässt | Ja |
Aushändigung | Nur wenn Auftraggeber einverstanden ist | an alle Beteiligten / rechtliches Gehör |
Anfechtung | Zivilrechtliche Anfechtung | Rechtsmittel / befristet |
Haftung | Zivilrechtliche Haftung | Staatshaftung / gewisser Schutz des Gutachters |
» Aufbau des Privatgutachtens – Unterschiede zum Gerichtsgutachten
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