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Privatgutachten / Parteigutachten

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Ziele

Rechtsgebiet:
Privatgutachten / Parteigutachten
Stichworte:
Parteigutachten, Privatgutachten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Privat- bzw. Parteigutachten können folgende Zwecke verfolgen und unterscheiden sich bei den rot markierten Texten von Rechts- bzw. Gerichtsgutachten:

Privatgutachten / Parteigutachten
Sachverhaltserhebung mit juristischer Würdigung

Schwerpunkt bei Sachverständigen-Privatgutachten:

  • Sachverhaltswürdigung
    • Unsicherheit über die ordnungsgemässe Ausführung einer vereinbarten Leistung
    • Mängelfeststellungen
    • Mängelanalysen [Ursachenforschung]
    • Mängelbewertung
  • Vermittlung von fehlendem Fachwissen an den Auftraggeber
    • Plausible Darstellung baufachliche bzw. bautechnische Situation
    • Aufzeichnung Unfallhergang
    • Zeichnungs- und Bilderdokumentation für Nachvollziehbarkeit
    • Überzeugungsarbeit
      • zu vertiefter Auseinandersetzung
      • Prozessverfahren sei mit einem Beweisverfahren fortzusetzen
  • Ausräumung von Meinungsverschiedenheiten durch Feststellung von Sachverhalten

Schwerpunkt bei Rechts-Privatgutachten:

  • Rechtliche Würdigung
    • Vertragsverletzungen
    • Nichterfüllung
    • Grundlagenirrtum
    • Willensmängel
    • usw.
  • Vermittlung von fehlendem Fachwissen an den Auftraggeber
  • Ansprüche ohne gerichtliche Auseinandersetzung geltend zu machen

Beeinflussung

Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen

Verteidigungsmittel

gegen Gerichtsgutachten

  • Überprüfung der Feststellungen des Gerichtsgutachters
  • Widerlegung der Aussagen des Gerichtsgutachters

Beweiswert

  • Verwendung im Prozess
    • möglich / denkbar
    • Prozessleitung bestimmt Berücksichtigung
    • als Obergutachten (entsprechende Ausgestaltung notwendig)
  • ev. Beweiserleichterung, je nach Situation

Gutachten braucht nicht wertlos zu sein

Gutachterliche Bewertungen von SOLL- und IST-Zuständen
Ausarbeitung Lösungsvorschlag
Fazit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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