Privat- bzw. Parteigutachten können folgende Zwecke verfolgen und unterscheiden sich bei den rot markierten Texten von Rechts- bzw. Gerichtsgutachten:
Privatgutachten / Parteigutachten |
Sachverhaltserhebung mit juristischer Würdigung |
Schwerpunkt bei Sachverständigen-Privatgutachten:
- Sachverhaltswürdigung
- Unsicherheit über die ordnungsgemässe Ausführung einer vereinbarten Leistung
- Mängelfeststellungen
- Mängelanalysen [Ursachenforschung]
- Mängelbewertung
- Vermittlung von fehlendem Fachwissen an den Auftraggeber
- Plausible Darstellung baufachliche bzw. bautechnische Situation
- Aufzeichnung Unfallhergang
- Zeichnungs- und Bilderdokumentation für Nachvollziehbarkeit
- Überzeugungsarbeit
- zu vertiefter Auseinandersetzung
- Prozessverfahren sei mit einem Beweisverfahren fortzusetzen
- Ausräumung von Meinungsverschiedenheiten durch Feststellung von Sachverhalten
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Schwerpunkt bei Rechts-Privatgutachten:
- Rechtliche Würdigung
- Vertragsverletzungen
- Nichterfüllung
- Grundlagenirrtum
- Willensmängel
- usw.
- Vermittlung von fehlendem Fachwissen an den Auftraggeber
- Ansprüche ohne gerichtliche Auseinandersetzung geltend zu machen
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Beeinflussung
Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen
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Verteidigungsmittel
gegen Gerichtsgutachten
- Überprüfung der Feststellungen des Gerichtsgutachters
- Widerlegung der Aussagen des Gerichtsgutachters
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Beweiswert
- Verwendung im Prozess
- möglich / denkbar
- Prozessleitung bestimmt Berücksichtigung
- als Obergutachten (entsprechende Ausgestaltung notwendig)
- ev. Beweiserleichterung, je nach Situation
Gutachten braucht nicht wertlos zu sein
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Gutachterliche Bewertungen von SOLL- und IST-Zuständen |
Ausarbeitung Lösungsvorschlag |
Fazit |
Weiterführende Informationen
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