Privat- bzw. Parteigutachten können folgende Zwecke verfolgen und unterscheiden sich bei den rot markierten Texten von Rechts- bzw. Gerichtsgutachten:
Privatgutachten / Parteigutachten |
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Sachverhaltserhebung mit juristischer Würdigung |
Schwerpunkt bei Sachverständigen-Privatgutachten:
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Schwerpunkt bei Rechts-Privatgutachten:
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Beeinflussung Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen |
Verteidigungsmittel gegen Gerichtsgutachten
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Beweiswert
Gutachten braucht nicht wertlos zu sein |
Gutachterliche Bewertungen von SOLL- und IST-Zuständen |
Ausarbeitung Lösungsvorschlag |
Fazit |
Weiterführende Informationen
- Exkurs: Second Opinion | rechts-gutachten.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.