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Privatgutachten / Parteigutachten

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Ziele

Rechtsgebiet:
Privatgutachten / Parteigutachten
Stichworte:
Parteigutachten, Privatgutachten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Privat- bzw. Parteigutachten können folgende Zwecke verfolgen und unterscheiden sich bei den rot markierten Texten von Rechts- bzw. Gerichtsgutachten:

Privatgutachten / Parteigutachten
Sachverhaltserhebung mit juristischer Würdigung

Schwerpunkt bei Sachverständigen-Privatgutachten:

  • Sachverhaltswürdigung
    • Unsicherheit über die ordnungsgemässe Ausführung einer vereinbarten Leistung
    • Mängelfeststellungen
    • Mängelanalysen [Ursachenforschung]
    • Mängelbewertung
  • Vermittlung von fehlendem Fachwissen an den Auftraggeber
    • Plausible Darstellung baufachliche bzw. bautechnische Situation
    • Aufzeichnung Unfallhergang
    • Zeichnungs- und Bilderdokumentation für Nachvollziehbarkeit
    • Überzeugungsarbeit
      • zu vertiefter Auseinandersetzung
      • Prozessverfahren sei mit einem Beweisverfahren fortzusetzen
  • Ausräumung von Meinungsverschiedenheiten durch Feststellung von Sachverhalten

Schwerpunkt bei Rechts-Privatgutachten:

  • Rechtliche Würdigung
    • Vertragsverletzungen
    • Nichterfüllung
    • Grundlagenirrtum
    • Willensmängel
    • usw.
  • Vermittlung von fehlendem Fachwissen an den Auftraggeber
  • Ansprüche ohne gerichtliche Auseinandersetzung geltend zu machen

Beeinflussung

Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen

Verteidigungsmittel

gegen Gerichtsgutachten

  • Überprüfung der Feststellungen des Gerichtsgutachters
  • Widerlegung der Aussagen des Gerichtsgutachters

Beweiswert

  • Verwendung im Prozess
    • möglich / denkbar
    • Prozessleitung bestimmt Berücksichtigung
    • als Obergutachten (entsprechende Ausgestaltung notwendig)
  • ev. Beweiserleichterung, je nach Situation

Gutachten braucht nicht wertlos zu sein

Gutachterliche Bewertungen von SOLL- und IST-Zuständen
Ausarbeitung Lösungsvorschlag
Fazit

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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