Die 4 folgenden Kernsätze stecken das Gebiet der Prozessentschädigung (PE) ab:
- Die während eines Prozesses auflaufenden Kosten sind während der Dauer des Verfahrens von den Parteien vorläufig selber zu tragen.
- Inwieweit die Kosten zu ersetzen sind, wird im Endentscheid durch Zusprechung einer Prozessentschädigung entschieden.
- Die Prozessentschädigung beantwortet die Frage, ob die Prozesspartei ihre Parteikosten alleine tragen muss oder, ob sie für diese ganz oder teilweise von der Gegenpartei entschädigt wird.
- Die unterliegende Partei hat neben ihren eigenen Aufwendungen auch diejenigen der Prozessgegnerschaft zu bezahlen.