Bei Überweisung des Rechtsstreites ins ordentliche Verfahren
Gründe:
- Illiquidität (nicht ohne Beweisverfahren feststellbare tatsächliche Verhältnisse)
- Unzuständigkeit infolge zu hoch angenommenen Streitwertes
- Unzuständigkeit infolge Streitwertänderung durch Widerklage des Beklagten.
Festsetzung von Kosten und PE werden dem Richter im Endentscheid überlassen!
Beim Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen (VM)
Es ist zu unterscheiden zwischen
- definitiver Kosten- und PE-Auflage und
- vorläufiger Kosten- und PE-Auflage.
Summarisches Verfahren bringt in materieller Hinsicht eine Lösung:
- Grund zB:
- Gesuch des Klägers um Erlass vorsorglicher Massnahmen wird abgewiesen
- Folge:
- Definitive Kosten- und PE-Auflage.
Summarisches Verfahren bringt in materieller Hinsicht keine Lösung:
- Grund zB:
- Nach Erlass vorsorglicher Massnahmen ist eine Erledigung des Rechtsstreites durch das ordentliche Gericht notwendig (Frist zur Einleitung des ordentlichen Verfahrens)
- Folge:
- Auferlegung der Kosten unter Vorbehalt der definitiven Regelung dem Kläger
- vorläufige Nichtzusprechung einer PE, auch wenn die Gegenpartei sich dem Gesuch widersetzt hat [für den Fall, dass es zum ordentlichen Prozess kommt]
- suspensiv bedingte PE für den Fall, dass obsiegende Kläger nicht den ordentlichen Prozess einleitet und die verfügte Massnahme hinfällig wird.
Tipp an den Beklagten:
Verlangen Sie mit Ihrer Gesuchsantwort ausdrücklich die Zusprechung dieser „suspensiv bedingten PE für den Fall der „Nicht-Weiterverfolgung“ durch den Kläger!
Bei vorsorglicher Beweisaufnahme
Der Gegenpartei können die Kosten weder vorläufig noch definitiv auferlegt werden, auch wenn die vorläufige Beweisaufnahme zu ihren ungunsten ausfällt.
- Folge:
- Auferlegung der Kosten unter Vorbehalt der definitiven Regelung dem Kläger
- vorläufige Nichtzusprechung einer PE, auch wenn die Gegenpartei sich dem Gesuch widersetzt hat [für den Fall, dass es zum ordentlichen Prozess kommt]
- suspensiv bedingte PE für den Fall, dass obsiegende Kläger nicht den ordentlichen Prozess einleitet und die verfügte Massnahme hinfällig wird.
Tipp an den Beklagten:
Verlangen Sie mit Ihrer Gesuchsantwort ausdrücklich die Zusprechung dieser „suspensiv bedingten PE für den Fall der „Nicht-Weiterverfolgung“ durch den Kläger!
Im Verfahren auf einseitiges Vorbringen
- Ausgangslage zB:
- nach der Natur des Begehrens fehlt es an einer Gegenpartei
- die Gegenpartei ist nicht anzuhören
- Folge:
- Auferlegung der Kosten dem Kläger
- Definitiver Bezug beim Kläger, wenn Gegenpartei fehlt; vorläufiger Bezug, wenn Einparteienverfahren zum Zweiparteienprozess wird (Beispiele: Einsprache gegen die Ausstellung eines Erbscheins, Testamentseröffnung etc.)
- Nichtzusprechung einer PE, weil Gegenpartei nicht bekannt oder nicht am Verfahren teilnimmt
- PE, wenn Einparteienverfahren zum Zweiparteienprozess wird (Beispiele: Einsprache gegen die Ausstellung eines Erbscheins, Testamentseröffnung etc.).
Tipp an den Beklagten im Zweiparteienverfahren:
Verlangen Sie mit Ihrer Gesuchsantwort ausdrücklich die Zusprechung einer Prozessentschädigung!