Kosten- und Entschädigungsentscheide können zusammen mit dem Vor-, Teil- oder Endentscheid in der Sache selbst oder selbständig angefochten werden.
Die Rechtsmittelinstanz entscheidet nach freiem Ermessen.
Prozessentschädigung
Kosten- und Entschädigungsentscheide können zusammen mit dem Vor-, Teil- oder Endentscheid in der Sache selbst oder selbständig angefochten werden.
Die Rechtsmittelinstanz entscheidet nach freiem Ermessen.