Es geht um die Frage, in welchem Umfang die kautionspflichtige Partei die Prozesskosten sicherzustellen hat.
Bemessungsgrundsätze
Es gelten folgende Kautionierungs-Regeln:
- Es sind die Prozesskosten für die angerufene Instanz sicherzustellen
- Es sind nur die innerhalb des kautionspflichtigen Verfahrens anfallenden Prozesskosten sicherzustellen:
- Nicht bezahlte Gerichtskosten aus früheren Verfahren sind nicht einzubeziehen.
- Die Sicherstellungspflicht bezieht sich auf das Haupt- und nicht auf das Beweisverfahren (für das Beweisverfahren gilt die Barvorschusspflicht derjenigen Partei, die ein Interesse an der gerichtlichen Handlung hat, wobei der obsiegenden Partei vorgeschossene Kosten für das Beweisverfahren zu erstatten sind).
- Fällt während des Verfahrens eine Kautionspflicht an, so
- ist als Androhung der Säumnisfolge nur für die künftigen Kosten vorzusehen
- sind sämtliche in der angerufenen Instanz bis diesem Zeitpunkt angefallenen, aber noch nicht auferlegten Kosten sicherzustellen.
Streitwert
Grundlage für die Bemessung der Kaution bilden
- die Gerichtskosten
- die mutmassliche Prozessentschädigung einer anwaltlich vertretenen Partei.
Zu berücksichtigen neben dem den Höchstansatz begründenden Streitwert
- die besondere Schwierigkeit des Falles und
- ein daraus resultierender ausserordentlicher Aufwand des Anwaltes und des Gerichtes.
Diese Schwierigkeiten sind nicht leichthin anzunehmen. Werden sie Gewissheit, kann das Gericht immer noch eine Erhöhung der Kaution anordnen.