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Real Estate Private Equity

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Gefahren

Rechtsgebiet:
Real Estate Private Equity
Stichworte:
Real Estate Private Equity
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Agency-Theorie

Im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtungen steht die „Agency-Theorie“: Es geht um die Delegationsbeziehung, in der der Funds den Agent beauftragt, in seinem Interesse Handlungen durchzuführen, die seine Vermögenssituation beeinflussen.

Grundsätzliche Gefahren

Vor der Mandatierung des Agents stellen sich folgenden variierenden Unsicherheiten ein:

  • Hidden Characteristics
    • Fehlende Beurteilungsmöglichkeit in charakterlicher Hinsicht
  • Hidden Intention
    • Unmöglichkeit, die verborgenen Absichten des Agents zu erkennen.
  • Hidden Information
    • Fehlende Möglichkeit, Informationsstand zu beobachten und zu beurteilen
  • Hidden Action
    • Nur kostenintensive Möglichkeit, am Anfang die Aktivitäten des Agents in Bezug auf Verhalten und/oder Leistung zu beurteilen.

Gefahren nach Agency-Theorie

Nach der Agency-Theorie ergeben sich folgende weitere Gefahren:

  • Adverse Selection
    • Gefahr, nicht der Wahrheit entsprechende Darstellungen, Motivationen uä des Agents zu glauben
  • Hold-up
    • Gefahr, dass Gegenpartei vertraglich nicht geregelte, implizite Ansprüche nicht zu erfüllen versucht
  • Moral Hazard
    • Gefahr, dass der Auftraggeber die Mandatsführung des Agents nicht zu beurteilen vermag und der Agent das Beurteilungsdefizit zum Nachteil des Auftraggebers ausnützt
  • Shirking
    • Risiko, dass der Agent in Kenntnis des Beurteilungsdefizits sein Aktivitätsniveau reduziert.

Lösung

Verschiedene Lösungsansätze helfen das Auswahl- und Überwachungsproblem zumindest teilweise zu steuern:

  • Kontrollmechanismen
    • Signaling
    • Screening
  • Anreizsystem
  • Agentenstrategie zur Förderung seiner Reputation
  • Garantien
  • Self Selection
    • Vorlage verschiedener Vertragstypen an mehrere Agents, mit der Absicht, dass unterschiedliche Agententypen unterschiedliche Vertragstypen auswählen und sich so mittelbar outen
    • Persönliches Gespräch (Abklärung Chemie uam).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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